Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen während der Corona-Krise

24.11.2020

Die andauerende Corona-Pandemie bedeutet für viele Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen einen finanziellen Kraftakt. Die Bundesregierung und das Parlament haben weitreichende Förderprogramme zur Unterstützung beschlossen. Die momentan zur Verfügung stehenden Hilfsmöglichkeiten für KMU haben wir Ihnen im Folgenden aufgelistet.

Überbrückungshilfe für Unternehmen und Beschäftigte

Die Überbrückungshilfen sollen die Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen sichern, die einen corona-bedingten Umsatzausfall verzeichnen. Das Überbrückungsgeld knüpft an die Soforthilfen an und umfasst ein Volumen von 25 Milliarden Euro. Auch Solo-Selbstständige und Freiberufler, die besonder von den aktuellen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie betroffen sind, unterstützt das Programm mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten, wie beispielsweise Miet- oder Pachtkosten. Antragsberechtigt sind auch gemeinnützige Unternehmen und Organisationen unabhängig der Rechtsform.

Das Hilfsprogramm läuft vorerst bis 31. Dezember 2020.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der entsprechenden Webseite: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Steuererleichterungen

Um die Liquidität von Unternehmen und Selbstständigen zu verbessern, wurden steuerliche Erleichterungen beschlossen. Da der Gewinn in diesem Jahr geringer ausfallen kann als ursprünglich erwartet, können die Steuer­vorauszahlungen deshalb leichter und schneller abgesenkt wer­den. Dies betrifft die Einkommen- und Körperschaftsteuer. Zudem ist es möglich, bereits fällige Steuern einfacher stun­den zu lassen, ohne dass Stundungszinsen erhoben werden.

Einfuhrumsatzsteuer: Die Fälligkeit der Einfuhrumsatz­steuer wird auf den 26. des Folgemonats verschoben. Die­ses Vorhaben gibt Unternehmen einen Liquiditätseffekt und schafft gleiche Wettbewerbsbedingungen in Deutschland gegenüber vielen unserer europäischen Nachbarländern.

Sonderzahlungen für Beschäftigte steuerfrei: Arbeitgeber können ihren Beschäftigten einen Zuschuss bis zu einem Freibetrag von 1.500 Euro steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen.

 

Kurzarbeitergeld

Das Kurzarbeitergeld (KUG) soll Betrieben helfen, Arbeitskräfte zu erhalten, auch wenn vorübergehend weniger Arbeit für die Beschäftigten vorhanden ist. Für die Dauer der Kurzarbeit ersetzt das KUG einen Teil des Entgelts, die dadurch im Unternehmen verringert werden. Sozialversicherungsbeiträge abzüglich der Arbeitslosenversicherung werden dabei pauschalisiert erstattet.

Die momentanen Voraussetzungen und Angaben gelten vorerst befristet bis 31. Dezember 2020.

Alle Informationen zum Kurzarbeitergeld finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.

 

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Bei Zahlungsunfähigkeit haben Unternehmen in der Regel bis zu drei Wochen Zeit, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen. Nun wurde durch ein entsprechendes Gesetz die Aussetzung der Antragspflicht bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Voraussetzung ist, dass der Insolvenzgrund auf die Pandemie zurückzuführen ist und es Sanierungschancen gibt. Damit soll Unternehmen mehr Zeit eingeräumt werden, finanziell wieder auf die Beine zu kommen. 

Mehr Informationen zum Insolvenzrecht finden Sie auf der Webseite der Bundesregierung.

Kredite bei der KfW

Bei Zahlungsunfähigkeit haben Unternehmen in der Regel bis zu drei Wochen Zeit, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen. Nun wurde durch ein entsprechendes Gesetz die Aussetzung der Antragspflicht bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Voraussetzung ist, dass der Insolvenzgrund auf die Pandemie zurückzuführen ist und es Sanierungschancen gibt. Damit soll Unternehmen mehr Zeit eingeräumt werden, finanziell wieder auf die Beine zu kommen. 

Mehr Informationen zum Insolvenzrecht finden Sie auf der Webseite der Bundesregierung.


Kredite für kleine, mittlere und große Unternehmen

Der Wirtschafts­stabilisierungsfonds (WSF) wurde explizit für größere Unternehmen eingerichtet. Er sieht insbesondere Liquiditätshilfen über KfW-Programme, staatliche Liquiditätsgarantien oder Maß­nahmen zur Stärkung des Eigenkapitals vor. Der WSF richtet sich hauptsächlich an Unternehmen der Realwirtschaft, deren Bestandsgefährung erhebliche Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort oder den Arbeitsmarkt zur Folge hätte. 

Zwar stehen bei dem Fonds größere Unternehmen ab 250 Mitarbeitern im Fokus, aber auch für kleinere Unternehmen besteht die Möglichkeit, im Bereich kritischer Infrastrukturen und Sektoren berücksichtigt zu werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Seite des BMWi.

Forschungsförderung

Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren, können somit bis zu einer Million Euro erhalten. Gefördert werden dabei insbesondere Personalkosten, aber auch Ausgaben für die Auftragsforschung. Entscheidend für die Förderung ist, dass das Unternehmen in seine Innovationskraft investiert und somit Arbeitsplätze von morgen sichert.

Weitere Informationen finden Sie dazu auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

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